Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass der Kohleausstieg in Deutschland weiterhin gemäß den gesetzlich festgelegten Zielen verläuft, obwohl in diesem Jahr kein Kohleverfeuerungsverbot angeordnet werden musste. Diese Entwicklung ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Energiezukunft und zeigt, dass die Bemühungen zur Reduzierung der Kohleverstromung Wirkung zeigen.
Das Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) regelt den Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland. Ziel ist es, die Nutzung von Kohlekraftwerken schrittweise zu reduzieren und bis spätestens 2038 vollständig zu beenden. Die Bundesnetzagentur spielt hierbei eine zentrale Rolle und ist für die Durchführung von Ausschreibungen sowie die Anordnung von Kohleverfeuerungsverboten zuständig.
Seit dem Inkrafttreten des KVBG wurden insgesamt sieben Ausschreibungsrunden durchgeführt. Diese Runden dienten dazu, Betreiber von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen zu motivieren, ihre Kraftwerke freiwillig stillzulegen. In den vergangenen Jahren wurden dadurch 10,9 Gigawatt Nettonennleistung ausgeschrieben und 41 Anlagen mit rund 10,7 Gigawatt erfolgreich bezuschlagt. Zusätzlich wurden für drei weitere Anlagen Kohleverfeuerungsverbote angeordnet.
Erstmals seit Beginn des Kohleausstiegsprozesses war es in diesem Jahr nicht erforderlich, ein Kohleverfeuerungsverbot anzuordnen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bereits genügend Kohlekraftwerke vom Markt genommen wurden, um das gesetzlich geforderte Zielniveau für das Jahr 2027 zu unterschreiten. Die Bundesnetzagentur konnte somit feststellen, dass das Zielniveau durch den marktbedingten Rückgang der Kapazitäten erreicht wurde.
Trotz der Stilllegung von Kohlekraftwerken bleibt die Versorgungssicherheit in Deutschland gewährleistet. Die Übertragungsnetzbetreiber überprüfen bei jeder Stilllegung die Systemrelevanz der Kraftwerke. Anlagen, die als systemrelevant eingestuft werden, können in die Netzreserve überführt werden. Diese Kraftwerke stehen in kritischen Situationen zur Verfügung, um das Stromnetz zu stabilisieren und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Ab dem Jahr 2024 werden Kohleverfeuerungsverbote nur noch entschädigungslos und ohne Ausschreibungen angeordnet. Diese Anordnungen werden jeweils 30 Monate nach dem Anordnungstermin wirksam. Somit wird die Kohleverstromung ab 2027 weiter reduziert und schließlich beendet. Zunächst erhalten ältere Anlagen eine Anordnung, gefolgt von neueren Anlagen, bis das jährliche Reduktionsziel erreicht ist.
Das KVBG unterscheidet zwischen Steinkohle- und Braunkohleanlagen. Während Steinkohlekraftwerke durch Ausschreibungen und ordnungsrechtliche Anordnungen stillgelegt werden, erfolgt die Stilllegung von Braunkohleanlagen in großen Kraftwerken in relativer Nähe zu den Braunkohletagebauen. Braunkohle-Kleinanlagen mit einer Nettonennleistung bis 150 MW werden weitgehend wie Steinkohleanlagen behandelt und fallen ebenfalls unter die gesetzliche Reduzierung.
Die Bundesnetzagentur hat eine Übersicht der Kohlekraftwerke veröffentlicht, die in den bisherigen Ausschreibungsrunden einen Zuschlag oder eine Anordnung zur gesetzlichen Reduzierung erhalten haben. Diese Informationen sind auf der Website der Bundesnetzagentur zugänglich und bieten einen detaillierten Einblick in den Fortschritt des Kohleausstiegs.
- Insgesamt sieben Ausschreibungsrunden
- 10,9 Gigawatt Nettonennleistung ausgeschrieben
- 41 Anlagen mit rund 10,7 Gigawatt erfolgreich bezuschlagt
- Drei Anlagen mit Kohleverfeuerungsverboten belegt
Die Bundesnetzagentur wird weiterhin die Fortschritte im Kohleausstieg überwachen und bei Bedarf Anpassungen vornehmen, um die gesetzlich festgelegten Ziele zu erreichen. Die Versorgungssicherheit bleibt dabei ein zentrales Anliegen, und die Netzreserve wird weiterhin eine wichtige Rolle spielen, um kritische Situationen im Stromnetz zu bewältigen.
Der Kohleausstieg in Deutschland verläuft nach Plan und hat bereits bedeutende Fortschritte erzielt. Dank der bisherigen Maßnahmen und Ausschreibungsrunden konnte das gesetzlich geforderte Zielniveau für das Jahr 2027 bereits unterschritten werden, ohne dass in diesem Jahr ein Kohleverfeuerungsverbot notwendig war. Die Bundesnetzagentur wird auch in Zukunft eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Kohleausstiegs spielen und dabei die Versorgungssicherheit gewährleisten.