Die Energiewende schreitet voran, und Mieterstrom spielt dabei eine zunehmend wichtige Rolle. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) hat erkannt, dass standardisierte und rechtssichere Vertragsvorlagen entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung von Mieterstromprojekten sind. In diesem Beitrag beleuchten wir die DGS Musterverträge für Mieterstrom und zeigen auf, wie diese die Realisierung von Photovoltaik-Projekten in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien erleichtern.
Mieterstromprojekte sind komplex und erfordern die Berücksichtigung zahlreicher rechtlicher und technischer Aspekte. Standardisierte Musterverträge bieten hier entscheidende Vorteile:
Sie reduzieren den Aufwand für die Vertragsgestaltung erheblich und minimieren das Risiko rechtlicher Fehler oder Unklarheiten. Durch bewährte Formulierungen schaffen sie Vertrauen zwischen allen Beteiligten und beschleunigen den Prozess der Projektrealisierung.
Die DGS hat in Zusammenarbeit mit erfahrenen Juristen eine Reihe von Musterverträgen entwickelt, die speziell auf die Bedürfnisse von Mieterstromprojekten zugeschnitten sind. Diese Verträge berücksichtigen die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und bieten gleichzeitig die nötige Flexibilität für individuelle Anpassungen.
Die DGS bietet eine breite Palette von Musterverträgen an, die verschiedene Szenarien und Bedürfnisse abdecken. Hier ein Überblick über die wichtigsten Vertragsarten:
Dieser Vertrag regelt die Lieferung von Solarstrom aus einer PV-Anlage (gegebenenfalls mit Batteriespeicher) an einen Letztverbraucher in unmittelbarer räumlicher Nähe. Er ist besonders geeignet für PV-Anlagenbetreiber, die ausschließlich den selbst erzeugten Strom vor Ort verkaufen möchten.
Hier wird die Gesamtstromlieferung mit PV geregelt. Der Lieferant kombiniert selbst erzeugten Solarstrom mit zugekauftem Netzstrom und liefert diesen Mix an Letztverbraucher. Dieser Vertragstyp eignet sich besonders für Eigentümer von Stromversorgungsanlagen in Gewerbearealen oder Mietshäusern.
Dieser Vertrag regelt die Vollversorgung von Letztverbrauchern in einem Wohngebäude mit PV-Eigenstrom und zugekauftem Netzstrom. Er ist speziell auf die Anforderungen der Mieterstromförderung nach dem EEG zugeschnitten.
Ein neuer Vertragstyp, der die "Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" im Sinne des EnWG regelt. Er ermöglicht die Versorgung von Letztverbrauchern im selben Gebäude mit PV-Strom, ohne dass der Anlagenbetreiber die Vollversorgung übernehmen muss.
Neben den Hauptverträgen bietet die DGS auch wichtige Zusatzverträge an, wie PV-Dachmiete und PV-Wartung und Betriebsführung. Diese ergänzen die Hauptverträge und ermöglichen eine umfassende vertragliche Absicherung aller Aspekte eines Mieterstromprojekts.
Der PV-Mieterstromvertrag regelt die Vollversorgung von Letztverbrauchern in einem Wohngebäude mit einer Kombination aus lokal erzeugtem PV-Strom und zugekauftem Netzstrom. Besonders wichtig sind hier folgende Aspekte:
Der DGS-Mustervertrag berücksichtigt all diese Punkte und stellt sicher, dass die Anforderungen für die Mieterstromförderung nach dem EEG erfüllt werden.
Mit dem neuen PV-Gebäudestromvertrag reagiert die DGS auf die jüngsten Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dieser Vertragstyp ermöglicht eine flexiblere Gestaltung der Stromversorgung innerhalb eines Gebäudes, ohne dass der Anlagenbetreiber zum Vollversorger werden muss. Wichtige Merkmale sind:
Dieser Vertragstyp ist besonders interessant für Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, die eine unkomplizierte Lösung für die Nutzung von Solarstrom im Gebäude suchen.
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Die erfolgreiche Umsetzung eines Mieterstromprojekts erfordert eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Vertragsgestaltung:
Um die praktische Anwendung zu veranschaulichen, betrachten wir ein Fallbeispiel:
Nehmen wir an, Sie planen ein Mieterstromprojekt in einem Bürogebäude mit 10 Wohneinheiten. Sie möchten eine PV-Anlage auf dem Dach installieren und den Strom an die Mieter liefern. In diesem Fall wäre der PV-Mieterstromvertrag die beste Wahl.
Mit diesem strukturierten Vorgehen können Sie sicherstellen, dass alle rechtlichen und organisatorischen Aspekte Ihres Mieterstromprojekts abgedeckt sind.
Die Nutzung von Mieterstrom unterliegt verschiedenen gesetzlichen Regelungen, insbesondere dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die DGS-Musterverträge berücksichtigen diese Rahmenbedingungen und werden regelmäßig an gesetzliche Änderungen angepasst.
Wichtige Punkte, die in den Verträgen berücksichtigt werden, sind:
Bei der Gestaltung von Mieterstromprojekten spielen auch wirtschaftliche Aspekte eine wichtige Rolle. Die DGS-Musterverträge bieten hier Flexibilität, um verschiedene Geschäftsmodelle abzubilden. Einige wichtige wirtschaftliche Aspekte sind:
Die Musterverträge bieten Raum für individuelle Anpassungen, um diese wirtschaftlichen Aspekte optimal zu berücksichtigen.
Basierend auf den Erfahrungen zahlreicher erfolgreicher Mieterstromprojekte haben sich einige Best Practices herauskristallisiert:
Bei der Umsetzung von Mieterstromprojekten gibt es einige typische Herausforderungen, die es zu beachten gilt:
Das Mieterstrommodell hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen und wird voraussichtlich weiter an Relevanz zunehmen. Einige Trends, die wir beobachten:
Die DGS arbeitet kontinuierlich daran, ihre Musterverträge an diese Entwicklungen anzupassen und zu erweitern.
Mit Blick auf die Zukunft zeichnen sich bereits einige interessante Entwicklungen ab:
Die DGS wird ihre Musterverträge kontinuierlich weiterentwickeln, um diese innovativen Ansätze zu integrieren und Mieterstromprojekte auch in Zukunft optimal zu unterstützen.
Fazit
Die DGS Musterverträge für Mieterstrom bieten eine solide und flexible Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung von Mieterstromprojekten. Sie vereinfachen den Prozess der Vertragsgestaltung erheblich und tragen dazu bei, rechtliche Risiken zu minimieren. Gleichzeitig bieten sie genügend Spielraum für individuelle Anpassungen, um den spezifischen Anforderungen jedes Projekts gerecht zu werden.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung der Verträge durch die DGS stellt sicher, dass sie auch zukünftigen Herausforderungen und Trends im Bereich Mieterstrom gewachsen sind. Für Projektentwickler, Hauseigentümer und Energiegenossenschaften stellen die DGS Musterverträge damit ein wertvolles Werkzeug dar, um die Energiewende im Gebäudesektor voranzutreiben und die Vorteile der dezentralen Stromerzeugung einer breiten Bevölkerung zugänglich zu machen.
Nutzen Sie die Musterverträge der DGS als Ausgangspunkt für Ihr Mieterstromprojekt, passen Sie sie an Ihre individuellen Bedürfnisse an und profitieren Sie von der Expertise und Erfahrung, die in diese Verträge eingeflossen sind. Mit den richtigen Verträgen als Basis können Sie sich auf die technische Umsetzung und die Kommunikation mit den Mietern konzentrieren – für ein erfolgreiches und nachhaltiges Mieterstromprojekt.
Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, und Mieterstromprojekte leisten einen wichtigen Beitrag dazu. Mit den DGS Musterverträgen haben Sie ein leistungsfähiges Instrument an der Hand, um diese Projekte effizient und rechtssicher umzusetzen. Nutzen Sie diese Chance und werden Sie Teil der Energiewende – für eine nachhaltige und dezentrale Energieversorgung der Zukunft.