Klimaschutz trifft Denkmalschutz: Photovoltaik auf historischen Gebäuden im Einklang

July 31, 2024
Roman Rittmann
The Growth-Engineer

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Inhaltsverzeichnis

Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden: Eine harmonische Verbindung von Denkmalschutz und Klimaschutz

Die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden ist ein Thema, das immer wieder für hitzige Diskussionen sorgt. Während einige die modernen Solaranlagen als ästhetisch ansprechend und sinnvoll erachten, empfinden andere sie als störend und unpassend. Besonders herausfordernd ist es, eine Balance zwischen dem Erhalt des historischen Erscheinungsbildes und den Anforderungen des Klimaschutzes zu finden. Doch mit den richtigen Ansätzen und Technologien ist es durchaus möglich, beides miteinander zu vereinen.

Leitlinien und Genehmigungsverfahren

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg hat im Mai 2022 neue Leitlinien erlassen, um die Installation von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden zu erleichtern. Diese Leitlinien wurden im April 2023 aktualisiert, um den neuen Rahmenbedingungen im Denkmalschutzgesetz gerecht zu werden. Der denkmalfachliche Belang wird nun stärker zurückgestellt, um die Errichtung von mehr PV-Anlagen zu ermöglichen. Zudem wurde das Verfahren beschleunigt.

Wer eine Solaranlage an oder auf einem Kulturdenkmal errichten will, benötigt grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Diese wird von den zuständigen unteren Denkmalschutzbehörden in den Landratsämtern, größeren Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften jeweils im Einzelfall geprüft. Die Leitlinien des Ministeriums dienen dabei als Handreichung und Entscheidungshilfe.

Die Genehmigung ist „regelmäßig zu erteilen“, wenn sich die Solaranlagen der eingedeckten Dachfläche unterordnen und möglichst flächenhaft angebracht werden. Eine Ausnahme bildet nur eine „erhebliche Beeinträchtigung“ des Kulturdenkmals. In der Einzelfallprüfung soll zum Beispiel auch berücksichtigt werden, ob die Solaranlage ausreichend Abstand zur Dachkante hält.

Die Leitlinien im Überblick

Für die Einzelfallentscheidung sind folgende Punkte zu prüfen:

- Alternativstandorte auf nachrangigen Nebengebäuden - Unterordnung der Solaranlagen unter die eingedeckte Dachfläche - Prüfung und gesonderte Begründung bei künstlerischen Schutzgründen - Hinweise zum Vollzug bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung - Kulturdenkmale im Schutzbereich einer UNESCO-Weltkulturerbestätte bleiben unberührt

Denkmalschutz und Klimaschutz: Worin liegt der Konflikt?

Der Konflikt zwischen Denkmalschutz und Klimaschutz liegt vor allem in der Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes historischer Gebäude. Photovoltaikanlagen sind oft groß und auffällig, was nicht immer mit der Ästhetik denkmalgeschützter Gebäude vereinbar ist. Dennoch gibt es bereits einige innovative Lösungen, die den Konflikt entschärfen können.

Innovative Lösungen für denkmalgeschützte Gebäude

Ein Beispiel für eine denkmalgerechte Lösung sind Solarziegel, die optisch kaum auffallen. Diese sind in verschiedenen Farben erhältlich und können die Struktur von Dachziegeln nachahmen. Ein besonders gelungenes Beispiel kommt aus Italien, wo Terrakotta-Ziegel mit integrierten Solarzellen entwickelt wurden. Diese Ziegel beeinträchtigen das historische Erscheinungsbild kaum und können ganze Altstädte effizient mit Solarenergie versorgen.

Auch in Deutschland gibt es bereits erfolgreiche Projekte. So wurde beispielsweise auf dem 400 Jahre alten Kloster „Het Predikheren“ in Belgien eine 21 kWp PV-Anlage installiert. Um die Denkmalschutzauflagen zu erfüllen, wurde eine metallene Stehfalzeindeckung genutzt, die es ermöglicht, eine Photovoltaikanlage modular zu installieren, ohne die optische Wirkung des historischen Gebäudes zu beeinträchtigen.

Rechtliche Rahmenbedingungen in den Bundesländern

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Installation von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden variieren je nach Bundesland. Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Hessen haben bereits Maßnahmen getroffen, um die Genehmigungsverfahren zu erleichtern. In diesen Bundesländern sind Solaranlagen auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden "in der Regel" zu genehmigen, wenn sie keine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals darstellen.

In Hessen beispielsweise hat die Landesregierung eine Richtlinie erlassen, die die Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erleichtert. Diese Richtlinie besagt, dass Behörden die Installation einer Solaranlage lediglich bei einer "erheblichen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals" ablehnen können. Bei der Einzelfallprüfung sollen auch Alternativen gefunden werden, die das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht verfälschen.

Praktische Tipps für die Installation

Wer eine Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude installieren möchte, sollte frühzeitig Kontakt zur zuständigen Denkmalschutzbehörde aufnehmen. Eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit den Behörden kann den Genehmigungsprozess erheblich erleichtern. Wichtig ist, dass die Solaranlagen sich möglichst unauffällig in das Dach integrieren und farblich angepasst sind.

Zudem sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:

- Einsehbarkeit aus dem öffentlichen Raum prüfen - Nutzung von Alternativstandorten wie Nebengebäuden - Gering invasive Verlegung der Kabel - Erstellung eines Brandschutzkonzepts

Fazit

Die Installation von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden stellt eine Herausforderung dar, bietet jedoch auch große Chancen. Mit den richtigen Technologien und einer sorgfältigen Planung lassen sich Denkmalschutz und Klimaschutz miteinander vereinen. Die neuen Leitlinien und rechtlichen Rahmenbedingungen in den Bundesländern erleichtern den Genehmigungsprozess und bieten eine solide Grundlage für die Integration erneuerbarer Energien in historische Bauten.

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