Wenn das Erbe zur Last wird: Ausnahmen von der Sanierungspflicht für Immobilienerben

April 11, 2025
Philipp Maier
CEO - Co-Founder

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Inhaltsverzeichnis

Die Freude über eine geerbte Immobilie kann schnell verfliegen, wenn plötzlich energetische Sanierungspflichten hohe Kosten verursachen. Viele Erben fragen sich: „Muss ich wirklich 50.000 Euro in die Heizungsanlage investieren, wenn ich die Immobilie eventuell gar nicht behalten möchte?" Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, von der Sanierungspflicht befreit zu werden – und wie Sie mit den Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) umgehen können.

Sanierungspflicht für Erben: Rechtliche Grundlagen und Ausnahmen

Die energetische Sanierungspflicht basiert auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das 2020 in Kraft trat. Für Erben bedeutet dies: Mit dem Eigentumsübergang werden sie für die Einhaltung aller energetischen Anforderungen verantwortlich.

Besonders relevant ist § 47 GEG, der Nachrüstungspflichten für Bestandsgebäude definiert. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt: Die Sanierungspflicht wird erst mit dem Erbe aktiviert und muss innerhalb von zwei Jahren erfüllt werden. Dies betrifft:

  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren
  • Isolierung der obersten Geschossdecke oder des Daches
  • Austausch von Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind

Die Wirtschaftlichkeitsklausel in § 102 GEG bietet jedoch einen wichtigen Ausweg: Sanierungsmaßnahmen können entfallen, wenn sie wirtschaftlich nicht vertretbar sind.

Wirtschaftliche Härtefälle: Wann Erben befreit werden können

Die wirtschaftliche Härtefallregelung ist das Kernstück der Ausnahmeregelungen. Sie greift, wenn Sanierungskosten eine unzumutbare Belastung darstellen. Gemäß § 102 GEG kann eine Befreiung beantragt werden bei:

  1. Unverhältnismäßigkeit der Kosten: Wenn Sanierungskosten den erwarteten Nutzen deutlich übersteigen (oft bei Sanierungskosten über 10-15% des Gebäudewerts)
  2. Persönlicher finanzieller Notlage: Erben mit begrenztem Einkommen oder Vermögen haben gute Chancen auf Befreiung
  3. Mangelnder Refinanzierbarkeit: Wenn die Energieeinsparung die Investitionskosten nicht innerhalb von 10-15 Jahren amortisieren kann

Der Antrag auf Befreiung muss bei der zuständigen Landesbehörde mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:

  • Kostenaufstellung der Sanierungsmaßnahmen
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Energetisches Gutachten zur Wirtschaftlichkeitsbewertung

Wavelr-Experten helfen Ihnen bei der rechtssicheren Ausnahmebeantragung und erstellen fundierte Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Sichern Sie sich jetzt professionelle Unterstützung für Ihren Härtefallantrag!

Denkmalschutz und Sonderfälle: Weitere Ausnahmemöglichkeiten

Denkmalgeschützte Gebäude genießen einen Sonderstatus bei energetischen Sanierungspflichten. § 105 GEG erkennt an, dass der Erhalt historischer Bausubstanz Vorrang haben kann. Diese Ausnahmen gelten für:

  • Offiziell unter Denkmalschutz stehende Gebäude
  • Als besonders erhaltenswert eingestufte Immobilien
  • Ensemblegeschützte Gebäude

Weitere anerkannte Ausnahmegründe sind:

  • Technische Unmöglichkeit bestimmter Maßnahmen
  • Geplante baldige Veräußerung oder Abriss (innerhalb von 2 Jahren)
  • Nur gelegentlich genutzte Ferienimmobilien

Die Dokumentation dieser Sonderfälle muss lückenlos sein und von Fachleuten bestätigt werden.

Kostenoptimierung bei unvermeidbaren Sanierungen

Wenn eine vollständige Befreiung nicht möglich ist, können Erben durch strategische Planung die finanzielle Belastung minimieren:

Stufenweise Sanierung nach Prioritäten

  1. Zuerst kostengünstige Maßnahmen mit hoher Energieeinsparung
  2. Dann mittelfristige Investitionen
  3. Zuletzt kapitalintensive Maßnahmen

Fördermittel optimal nutzen

Die Kombination verschiedener Programme kann die Eigenbelastung erheblich senken:

  • KfW-Förderprogramme (bis zu 20% Zuschuss)
  • BAFA-Zuschüsse für erneuerbare Energien (bis zu 45%)
  • Steuerliche Absetzbarkeit (bis zu 20% über drei Jahre)

Bei einer Komplettsanierung können geschickt kombinierte Fördermittel die Eigenkosten um mehr als 30.000 Euro reduzieren.

Alternative Energielösungen statt klassischer Sanierung

Innovative Technologien bieten kostengünstigere Alternativen zu umfassenden Sanierungen:

Photovoltaik als Wertsteigerer

  • Amortisationszeit: 8-12 Jahre
  • Wertsteigerung der Immobilie um 3-8%
  • Keine invasiven baulichen Maßnahmen erforderlich

Intelligente Heizsysteme

  • Smarte Thermostate senken den Energieverbrauch um bis zu 30%
  • Hydraulischer Abgleich verbessert bestehende Anlagen
  • Hybridlösungen kombinieren vorhandene Technik mit erneuerbaren Energien

Wavelr bietet maßgeschneiderte Energielösungen für geerbte Immobilien. Unsere Experten analysieren Ihr Objekt und entwickeln kosteneffiziente Alternativen zur klassischen Sanierung. Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung!

Ausnahmen von der Sanierungspflicht für Erben kennen und nutzen

Die Ausnahmeregelungen bieten wichtige Entlastungsmöglichkeiten für Immobilienerben, die mit unerwarteten Sanierungskosten konfrontiert werden. Es existieren verschiedene rechtlich fundierte Wege zur Befreiung:

  • Wirtschaftliche Härtefallregelungen schützen vor unverhältnismäßigen Belastungen
  • Denkmalschutz und technische Besonderheiten können Ausnahmen begründen
  • Strategische Sanierungsplanung und Fördermittelnutzung reduzieren Kosten
  • Innovative Technologien bieten praktikable Alternativen

Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der professionellen Beantragung dieser Ausnahmen und fundierter Beratung. Kontaktieren Sie uns bei Wavelr für eine persönliche Beratung, um Ihre Möglichkeiten optimal auszuschöpfen. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die sowohl rechtssicher als auch wirtschaftlich tragfähig ist – damit Ihr Immobilienerbe nicht zur Last, sondern zur Bereicherung wird.